AGB
Letzte Aktualisierung
Juni 2025
Bis wann musst du bestellen?
Bitte gib deine Bestellung möglichst bis 10 Tage vor dem geplanten Liefertermin auf.
Wie bekommst du deine Ware?
Lieferungen können wir erst ab einem Auftragswert von 250,00 € anbieten. Innerhalb unserer regulären Öffnungszeiten hast du die Möglichkeit auch kleinere Aufträge selbst abzuholen. Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin.
Wir versichern, dafür Sorge zu tragen, dass die auszuliefernden Waren sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert werden.
Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden (z. B. wegen hohen Verkehrsaufkommens), die wir selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen können. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppen über mehrere Etagen, nicht funktionierende Fahrstühle etc., sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit wir uns zeitlich und organisatorisch darauf einrichten können. Für besonders aufwendige Gegebenheiten behalten wir uns vor, eine Mehraufwandpauschale zu berechnen.
Die Abholung des Equipments außerhalb der Geschäftszeiten wie z. B. am Sonntag muss mit gebucht werden.
Preise
Bitte beachte, dass laut §12 des UStG. der Partyservice mit Speisen 19 % MwSt. enthält, wenn in dem Lieferumfang Leihgeschirr und/oder die Stellung von Bedienungspersonal enthalten ist. Ansonsten beträgt der Steuersatz für Speisen 7 %.
Der Rechnungsbetrag wird bei der Übergabe bzw. Lieferung fällig. Er ist in bar zu bezahlen, wenn nicht anders vereinbart.
An Sonn- und Feiertagen erheben wir einen Aufpreis von 50,00 € auf den Gesamtbetrag.
Anlieferung je nach Entfernung
Ab 10,00 €, auch für die Abholung des Geschirrs berechnen wir dem Kunden noch einmal die Anlieferungsgebühr und eine Energiepauschale.
Der Transport von Equipment, Mobiliar und Geschirr wird nach Aufwand berechnet.
Austauschrecht
Wir sind berechtigt, in unserem Sortiment bzw. unserer Preisliste aufgeführte Spezialitäten untereinander auszutauschen, wenn die zu liefernden Spezialitäten zur Zeit nicht vorhanden sind und der Austausch dem Kunden zumutbar ist.
Rückgabe des Equipments
Die gereinigte Rückgabe der Leihplatten, Schüsseln etc. (Anrichtegeschirr) gilt als vereinbart – es sei denn, dass anderes auf dem Lieferschein vermerkt ist. Für die ungereinigte Rückgabe berechnen wir 5 – 10 % des Essenswertes als Säuberungspauschale. In diesen Fällen sind wir verpflichtet die volle MwSt. von 19 %, auf dem gesamten Auftragswert zu berechnen, da eine Restaurantähnliche Leistung erbracht wird.
Reklamationen
Offensichtliche Mängel können nur berücksichtig werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware erfolgt bzw. gleich bei Abholung. Der Umtausch falsch bestellter Ware ist bei Lebens- und Genussmittel nicht möglich. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (verderbliche Lebensmittel) müssen uns unverzüglich nach Entdeckung mitgeteilt werden. Für unsachgemäße Lagerung durch den Kunden übernehmen wir keine Haftung.
Stornierung
Bei Stornierung von erteilten Aufträgen werden folgende Prozentsätze des Gesamtauftrages fällig:
10 Tage vor vereinbartem Liefertermin 20 %.
4 Tage vor vereinbartem Liefertermin 50 %.
2 Tage vor vereinbartem Liefertermin 100 %.
Auftragsänderungen wie z. B. Teilnehmerzahl können nur bis 5 Tage vor geplanter Lieferung berücksichtigt werden. Ausnahmen bestätigen aber die Regel.
Leistungsumfang
Kommt es abweichend zu dem vereinbarten Leistungsumfang, als dem vereinbarten Bedarf z. B. durch geringere Teilnehmerzahlen oder witterungsbedingte Umstände, so begründet dies keinen Anspruch auf Minderung des vereinbarten Auftragsvolumens.
Leihgegenstände
Der Mietpreis für die Leihgegenstände gilt für die Dauer von 3 Tagen. Leihgegenstände und Verpackungsmaterial bleiben Eigentum der Firma. Nur sofortige Beanstandungen können berücksichtigt werden. Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist ausgeschlossen.
Fehlmeldungen
Bruch und Beschädigungen gehen zu Lasten des Kunden, der neben dem Mietpreis die Kosten der erforderlichen Wiederbeschaffung zum Neuwert zu tragen hat. Der Mieter hat das Mietgut sorgfältig zu behandeln.
Verpflichtungen unserer Kunden
Sofern nichts anderes vereinbart ist, den Mietgegenstand auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern, uns sofort zu unterrichten, wenn der Mietgegenstand beschädigt und reparaturbedürftig ist. Er hat in diesem Fall jegliche Reparatur zu unterlassen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hamburg.