Die Mindesteinsatzzeit ohne An- und Abfahrt beträgt 3 Stunden. Die Mindesteinsatzzeit für einen Koch beträgt 1 Stunde. Sonn- und Feiertagszuschlag beträgt 20 %. Nachtzuschlag von 22 bis 6 Uhr beträgt 20%. Jede angefangene Stunde wird voll berechnet.
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